Gefälschte Mail im Namen des BKA im Umlauf

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Gefälschte Mail im Namen des BKA im Umlauf

1. Dezember 2021

Das Cyberkriminelle auch die Namen von Behörden für ihre Zwecke missbrauchen ist auch keine Seltenheit. Erst kürzlich kam es zu gefälschten Anrufen im Namen des BKA.

Das Bundeskriminalamt selber warnte auf der eigenen Homepage vor dieser Masche.

Nun sind Mails im Umlauf, die vorgeben, vom BKA zu stammen. In der mit BKA-Logo versehenen Mail wendet sich angeblich der BKA Präsident Holger Munch bzw. Holger Münch an die angeschriebene Person und behauptet, der Empfänger sei nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf Kinderpornografie, pornografische Webseiten und Cyberpornografie. Der Angeschriebene wird aufgefordert, sich beim ceo.holger.munch@europe.com zu melden. Zudem wird noch ein Artikel (390-1) der Strafprozessordnung erwähnt, den es so in Deutschland in der StPO nicht gibt. Dies und weitere Inhalte lassen einen französischsprachigen Hintergrund vermuten. Der Betreff der Mail lautet: „Anforderung eines Nachweises – NB / Obligatorisch“ (Andere Betreffvarianten sind denkbar)

Reagieren Sie nicht auf diese Mails und antworten Sie nicht an die dort angegebenen Adressen. Sollten Anhänge enthalten sein, so öffnen Sie diese auf keinen Fall, da sich dahinter u.a. Schadsoftware verbergen kann.

Wer auf die Mail geantwortet hat, wird wahrscheinlich weitere persönliche Mails und Aufforderungen bekommen. Ggf. ist auch dort mit Schadsoftware im Anhang oder mit dem Abfragen weiterer persönlicher Daten (z.B. auch eingescannte Personalausweise) zu rechnen. Wenn Sie persönliche Informationen an die Täter geschickt haben (z.B. auch eingescannter Personalausweis), so melden Sie diesen Umstand Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Gescannte Ausweise werden von den Tätern gern für weitere Betrugstaten verwendet. Sollten Sie Anhänge geöffnet haben, so scannen Sie mit einem aktuellen Antivirenprogramm Ihren Computer ausführlich auf Schadsoftware.

Textinhalt der gefälschten Mail:

BUNDESKRIMINALAMT

LEITUNG FÜR MINDERJÄHRIGENSCHUTZ – ZENTRALSTELLE CYBERCRIME BAYERN

ZU IHRER AUFMERKSAMKEIT:

VORLADUNG

Hinsichtlich einer gerichtlichen Ermittlung

(Artikel 390-1 der Strafprozessordnung)

Ich bin Herr Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol). Ich werde Sie kurz nach einer Computerbeschlagnahme durch Cyber-Infiltration (insbesondere in Bezug auf Kinderpornografie, pornografische Site, Cyberpornografie ) kontaktieren, um Sie darüber zu informieren, dass Sie Gegenstand mehrerer geltender Gerichtsverfahren sind:

* Kinderpornografie

* Pornografische Seite

* Cyberpornografie

* Veruntreuung von Minderjährigen

Bitte schreiben sie uns per E-Mail an die Adresse: ceo.holger.munch@europe.com  und geben sie uns Ihre Begründungen , damit diese untersucht und überprüft werden können, damit die Strafen beurteilt werden können. Dies innerhalb einer strengen 72-Stunden-Frist. Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unseren Bericht an Frau Christine LAMBRECHT, stellvertretende Staatsanwältin beim Bezirksgericht LEIPZIG und Spezialistin für Cyberkriminalität, zu übermitteln, um einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen, und Sie werden als Sexualstraftäter aufgeführt. Ihre Datei wird auch zur Verteilung an die Medien übertragen, wo Ihre Familie, Ihre Lieben und ganz Europa sehen können, was Sie vor Ihrem Computer tun.

Jetzt sind Sie gewarnt.

Herzlichst, Holger Münch

Präsident des Bundeskriminalamtes

Generalleitung der Nationalen

————————————————–

Bundesverwaltungsamt Barbarastr. 1 50735 Köln

24/7-Eingriff

Beispielbild der aktuellen Mail:

Gefälschte Mail im Namen des BKA

Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/gefaelschte-mail-im-namen-des-bka-im-umlauf.html

Artikel vom 01.12.2021